Agrisano-Pressemitteilung 19/23
Tiertransporte: Wer trägt welche Risiken und welche Versicherungen gibt es?
Auf dem Weg zum Schlachthof, auf die Alp oder zur jährlichen Viehausstellung – eine Fahrt mit dem Viehtransporter bedeutet in der Regel Stress für die Tiere und birgt Risiken. Beim Ver-, Um- oder Ausladen, aber auch während der Fahrt können Unfälle mit Verletzungen oder gar Todesfolge passieren. Doch wer kommt für allfällige Behandlungskosten oder den finanziellen Verlust bei einer Notschlachtung oder dem Einschläfern eines Tieres auf?
Tiere sind als Teil des Landwirtschaftsinventars in der Grunddeckung der Mobiliarversicherung gegen Feuer-, Elementar- und Diebstahlrisiken zum Marktwert versicherbar. Das Unfallrisiko muss zusätzlich mitversichert werden. Sofern niemand für allfällige Behandlungskosten oder den Totalverlust des Tieres haftpflichtig gemacht werden kann, muss der Tierbesitzer die Kosten selber tragen.
Eine Tierunfallversicherung übernimmt die Behandlungskosten und bezahlt eine Entschädigung bei Notschlachtung oder Tod. Tiertransporte sind in der Regel aber nur dann gedeckt, wenn sie durch den Besitzer selbst oder unentgeltlich erfolgen (z.B. Nachbarschaftshilfe). Gewerbemässige Transporte gegen Entschädigung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wer bei einem Fremdtransport letztendlich das Transportrisiko trägt, ist von vielen Faktoren abhängig und muss vorgängig geklärt werden, insbesondere ab welchem Zeitpunkt Nutzen und Gefahr vom Besitzer auf den Transporteur übergehen. Grössere Handelsorganisationen verfügen oftmals über eine Transportversicherung, bei der gegen einen kleinen Aufpreis jedes Schlachttier mitversichert werden kann. Die Kosten gehen zu Lasten des Landwirts. Trägt der Landwirt das Risiko, muss er eine Transportversicherung für seinen Betrieb abschliessen.
Die landwirtschaftlichen Versicherungsberatungsstellen, die den kantonalen Bauernverbänden angegliedert sind, oder der Beratungsdienst der Agrisano in Brugg sind Ihnen bei Fragen gerne behilflich.
Melden Sie sich für eine unverbindliche Beratung im an unter Telefon 027 945 15 72 oder per E-Mail an verein@oberwalliser-bauern.ch. oder kontrolldienst@oberwalliser-bauern.ch.