Bei der Sömmerung Vorfälle mit Wandern vermeiden:
Die Hauptwanderzeit steht vor der Tür. Die Schweiz verfügt über rund 65’000 Kilometer Wanderwege, zahlreiche in Gebieten mit Sömmerungsweiden. Viele Wanderer und Hundehalter haben wenig bis keine Erfahrung im Umgang mit Rindvieh und/oder Herdenschutzhunden, weshalb das Zusammentreffen mit den weidenden Tieren immer mal wieder zu Zwischenfällen bis hin zu fatalen Unfällen führt. Grundsätzlich haften Tierhalter für Schäden, die ihre Tiere verursachen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung der Tiere angewendet wurde (OR, Art. 56). Dies bedeutet, dass Halterinnen und Halter von Rindvieh wie auch von Herdenschutzhunden eine Risikoanalyse mit entsprechender Massnahmenplanung und -umsetzung durchführen müssen, sobald Wanderwege durch ihr Weidegebiet führen. Die Zaunanlage soll den geweideten Tieren, den Örtlichkeiten sowie der Drittpersonen- und Hundefrequenz angepasst sein und regelmässig kontrolliert werden. Konfliktstellen wie Tränke-, Liege- oder Salzplätze und Stallungen sind von Wanderwegen abzutrennen. Auf Weiden mit Wanderwegen sind nur ruhige und unauffällige Tiere zu halten. Viele Unfälle liessen sich mit dem richtigen Verhalten von Seiten der Wanderer vermeiden. Deshalb sind Weiden mit Mutterkühen an den Weideeingängen gut sichtbar mit der offiziellen Infotafel zu kennzeichnen und wenn möglich auch der Infoflyer an geeigneten Stellen aufzulegen. Die umfassenden Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft und Mutterkuh Schweiz geben viele weitere Tipps zum Thema und enthalten auch eine Checkliste zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Nachstehend finden Sie die wichtigsten Informationen. Weiteres ist auf der Webseite der BUL zu finden.
Die im Ratgeber zur Unfallverhütung „Rindvieh im Weide- und Wandergebiet“ beigelegte Checkliste mit 14 Fragen soll jeder Alpbettrieb ausgefüllt und unterschrieben vorliegen haben.