Der Kontrolldienst der BVO
Die BVO ist eine akkreditierte Kontrollstelle
Die Bauernvereinigung Oberwallis (vormals OLK) ist seit dem 1. August 2016 gemäss der europäischen Norm ISO/IEC 17020:2012 unter der Nummer SIS 0182 einzeln akkrediert.
Die BVO ist eine akkreditierte Kontrollstelle
Die Bauernvereinigung Oberwallis (vormals OLK) ist seit dem 1. August 2016 gemäss der europäischen Norm ISO/IEC 17020:2012 unter der Nummer SIS 0182 einzeln akkrediert.
Beim Kontrolldienst der Bauernvereinigung Oberwallis (BVO, vormals OLK) sind vier Amtliche Fachassistenten tätig. Die Gründung der Oberwalliser Landwirtschaftskammer (OLK), welche aus dem Zusammenschluss des Oberwalliser Bauernverbandes und der IP Vereinigung Oberwallis entstand, erfolgte im Jahr 2000. An der Generalversammlung 2018 wurde sie in Bauernvereinigung Oberwallis umbenannt. Seit 2000 führt die OLK bzw. jetzt BVO die Kontrollen für den Ökologischen Leistungsnachweis (früher Integrierte Produktion / IP) sowie für die zusätzlichen Programme des Bundes für das Tierwohl und die Ressourceneffizienz im Rahmen der Direktzahlungsverordnung durch. Von 2004 bis 2016 war die OLK (jetzt BVO) gemäss der europäischen Norm ISO/IEC 17020 (2012) gemeinsam mit den Westschweizer Kontrollstellen akkreditiert.
Seit dem 1. August 2016 ist die BVO (vormals OLK) einzeln als Inspektionsstelle Typ C unter der Nummer SIS 0182 akkreditiert.
Die Bauernvereinigung Oberwallis (BVO) ist als Inspektionsstelle SIS 0182 (Typ C) für landwirtschaftliche Produktions- und Anbauformen sowie Tierhaltungsbedingungen gemäss der Internationalen Norm ISO/IEC 17020: 2012 akkreditiert.
Geltungsbereich der Akkreditierung seit 1. August 2016: Landwirtschaftliche Betriebe.
Im Auftrag der Interkantonalen Zertifizierungsstelle (OIC) führt der Kontrolldienst der BVO auch die Kontrollen für die Berg und Alpprodukte sowie für die AOP Produke Safran, Roggen und Walliser Raclette durch, jedoch ausserhalb des akkreditierten Feldes.
Kontrollkosten
Jahresbericht Kontrollstelle BVO
Kontrolleur/in gesucht
Die Bauernvereinigung Oberwallis sucht Landwirte oder Bäuerinnen mit EFZ, welche sich als Betriebskontrolleure einsetzen lassen.
Der/Die Betriebskontrolleur/in muss die Voraussetzungen für den Bezug von Direktzahlungen sowie die Vorschriften in allen Belangen der Landwirtschaft kennen und respektieren. Er/sie muss gewillt sein eine mehrtägige über gut zwei Monate verteilte Ausbildung im Wallis und in Bern zu absolvieren. Er/sie wird von erfahrenen Kontrolleuren in die anspruchsvolle Aufgabe eingeführt und über die Jahre hinweg mit Weiterbildung, Erfahrungsaustausch und Informations-Anlässen unterstützt. Besonders geeignet wären Betriebsleiter in Generationengemeinschaften, welche gerne noch eine andere Herausforderung annehmen und nicht unbedingt an 365 Tagen im Jahr an ihre Betriebe gebunden sind.
Wir freuen uns auf jede Kontaktnahme, sei dies per Telefon (027 945 15 72) oder per E-Mail (kontrolldienst@oberwalliser-bauern.ch). Im persönlichen Gespräch würden wir dann das Tätigkeitsfeld und die Bedingungen gemeinsam besprechen.
Aktuelles
Ein Teil der vorgeschlagenen Massnahmen betreffen den OeLN und müssen demzufolge von allen direktzahlungsberechtigten Betrieben eingehalten werden. Andere Massnahmen werden über finanzielle Anreize gefördert, sodass die Teilnahme der landwirtschaftlichen Betriebe theoretisch freiwillig, jedoch praktisch unumgänglich ist, um den Rückgang der Versorgungssicherheitsbeiträge zu kompensieren.
Die meisten Änderungen der Verordnung treten am 1. Januar 2023 in Kraft. Es wird jedoch dringend empfohlen sich schon jetzt damit zu befassen, da einige Massnahmen schon bei den Herbstsaaten zu berücksichtigen sind. AGRIDEA wurde vom BLW beauftragt Faktenblätter auszuarbeiten, die klar die neuen OeLN-Anforderungen sowie die Massnahmen die durch Direktzahlungen gefördert werden, aufzeigen.
ÖLN-Dossier 2024
Richtlinien-Verordnungen
Amtliche Grundkontrolle
Gewässerschutz
Tierschutz