Alpwirtschaftliche Richtlinien, Richtlöhne und weitere Alp-Dokumente des Kantons Graubünden sind schweizweit anerkannt. Ebenfalls sind die Richtlöhne weitgehend zur Richtschnur für die ganze Schweiz geworden. Im Einverständnis mit dem Bündner ÄlperInnen Verein (BÄV) und der Alpwirtschaftlichen Beratungsstelle Plantahof darf die Bauernvereinigung Oberwallis diese Dokumente übernehmen. Wir danken den Bündnern für diese generöse Geste.
Wer Alppersonal sucht, der sollte ab Januar/Februar die Webseite z’alp zu seiner täglichen Lektüre machen. Wenn ein Mitarbeiter verunfallt oder aus anderen Gründen die Alpe verlässt, kann das Alpofon unter 078 813 60 85 kontaktieren.
Welche ausländischen Mitarbeiter, die weniger als drei Monate hier arbeiten, müssen in der Schweiz versichert werden?
Alle ausländischen Mitarbeiter müssen in der Schweiz versichert werden, ausgenommen Mitarbeiter aus Deutschland, Österreich und Italien, sofern sie die Eruopäische Versicherungskarte vorweisen können.
Im Prinzip entscheidet die Gemeinde, ob ein Versicherungsausweis reicht oder nichz. Herr Charles Allet von der Dienststelle für Gesundheit steht für Auskunft zur Verfügung sofern, wenn bei der Gemeinde eine Unsicherheit vorliegt. (Telefon-Nummer 027 606 49 43 oder E-Mail an charles.allet@admin.vs.ch). Bei Fragen zu Kürzest-Aufenthalten wendet sich die Gemeinde an die kantonale Fremdenkontrolle (Telefon 027 606 06 00).
Für die Anmeldung von ausländischen Mitarbeitenden finden Sie hier die nötigen Erklärungen und die Zugänge zu den Formularen.